Werden die Kosten für einen Blindenhund komplett von der Krankenversicherung übernommen?

Kerstin HelmBlindheit/Sehbehinderung

Die Kosten für einen Blindenführhund werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die betroffene Person oder die Führhundschule reicht ein Rezept vom Augenarzt oder Hausarzt mit vollständiger Augendiagnose und den Kostenvoranschlag der Führhundschule bei der Krankenkasse ein. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten übernommen, vollständig erst nach bestandener Gespannprüfung.